Interview

Alex Randolph im Gespräch

... über Autorenrechte

Viele Spielerfinder fürchten, dass ihr Spiel, das sie sich ausgedacht haben, gestohlen wird, wenn sie es an einen Hersteller schicken. Ich glaube nicht, dass Verleger vom Erfinder stehlen! Denn, wenn so etwas geschieht, spricht sich das schnell herum, und es wird diesem Verleger nichts mehr angeboten. Was aber vorkommt, ist, dass Verleger von anderen Verlegern stehlen.

Wenn man etwas ganz besonderes erfunden hat, dann kann man sich schützen. Der Weg, den ich benutze, ist, glaube ich, sehr gut: Man schickt sich selbst einen eingeschriebenen Brief und schreibt außen auf den Umschlag, was er enthält. Dahinein packt man alles, was zum Spiel gehört: die Regeln, Fotografien usw. Dieser Umschlag bleibt verschlossen. Das ist ein hundertprozentiger Beweis dafür, dass dem Autor an einem bestimmten Datum diese Idee eingefallen ist.

Noch besser ist es, wenn man zwei Kopien macht, und eine seinem Freund oder einem Rechtsanwalt schickt. Dann gibt es zwei Versionen, und man hat ein sehr starkes Beweismittel. Im Englischen nennt man das "confidential disclosure": Wenn ich Ihnen etwas verrate und Sie bitte, mit niemandem darüber zu sprechen, dann können Sie im Streitfall vor Gericht aussagen, dass ich Ihnen an einem bestimmten Tag eine bestimmte Idee verraten habe. Wenn Sie noch einen Brief dazu haben, der eingeschrieben und verschlossen ist und dann im Gericht geöffnet wird, ist das ein hundertprozentiger Beweis. Außerdem ist ein Gericht immer auf unserer Seite. Es ist noch nie geschehen, dass eine Jury gegen den Erfinder votiert hat. Es gibt ein sentimentales Vorurteil für den armen, hilflosen, unschuldigen Erfinder vor der Macht der Kapitalisten, die allesamt mit Zigarren im Mund gekommen sind, um ihn zu vernichten ...

Aber im Ernst, es ist nicht so schlimm, wie viele Erfinder sich das vorstellen. Man muss wirklich Vertrauen haben zu den Leuten, mit denen man über seine Spielideen spricht. Wenn man das nicht hat, wäre es besser, überhaupt nicht hinzugehen. Ich bin schon seit einem Vierteljahrhundert dabei und spreche ganz offen mit Personen, denen ich vertraue, über neue Ideen und frage sie nach ihrer Meinung. Nie wäre jemandem eingefallen, eine solche Idee dann zu stehlen. Es kann aber gefährlich sein, wenn ein Erfinder auf irgendwelche Ausstellungen geht und dort seine Spielideen dem Publikum zeigt.

Bei den Spieltagen in Essen, so hat mir Friedhelm Merz gesagt, gibt es einen sechsmonatigen Warenzeichen‑ und Musterschutz, der für die Spieltage vorher im deutschen Bundesanzeiger rechtskräftig veröffentlicht worden ist. Dadurch ist sichergestellt, dass ein Spiel nicht kopiert und z.B. für die nächste Nürnberger Messe produziert werden kann. Dadurch ist auch klargestellt, dass die Rechte des Erfinders durch die Präsentation in Essen nicht an die Öffentlichkeit verlorengegangen, sondern bei dem Erfinder verblieben sind.

Gibt es diesen Waren‑ und Musterschutz nicht, verliert er womöglich seine Rechte, denn dann ist es eine Veröffentlichung und sein Spiel ist "Public Domain". Es sei denn, er kann mehrere Kopien anfertigen oder sein Spiel irgendwie reproduzieren. Ich kenne das deutsche Recht nicht, aber ich weiß, dass man in Amerika acht Kopien machen muss, dann ist man berechtigt, auf sein Manuskript einen Copyright‑Vermerk zu setzen, auch wenn man kein Copyright beantragt hat. Wenn ich zum Beispiel eine Spielregel schreibe und "© by Alex Randolph 1988" darauf setze, ist das ein rechtliches Copyright in Amerika. Und ich bin sicher, dass man auch in Deutschland geschützt ist.

Wenn jemand eine Spielregel schreibt, und es kommt ein anderer, schreibt dasselbe, aber mit völlig anderen Worten, dann hat der erste keinen Rechtsschutz.

Wenn ich in Göttingen Leute mit einem einzelnen Prototyp sitzen sehe, dann haben sie überhaupt keinen Schutz! Sie haben es veröffentlicht, indem sie mit ihrem Spiel dort sitzen, Sobald Sie ein Gedicht auf eine Wand schreiben, ist das eine Veröffentlichung. Dieses Gedicht kann jeder abschreiben und ein Lied daraus machen. Ob der Autorenkatalog, der jedes Jahr in Göttingen veröffentlicht wird, wirklich ein Schutz ist, müsste man sehr genau untersuchen.

Wir haben ja auch diese "Spiele zur Schatzinsel" gemacht. Ich glaube, dass wir durch diese Veröffentlichung keine Rechte mehr an den Spielen haben. Wenn jemand etwas davon stiehlt, kann er sagen, ich hab's ja gelesen. Es war in einem Buch, das x‑mal gedruckt wurde.

Das Recht ist in jedem Land anders. Um hier in Italien zum Beispiel ein Patent zu beantragen, brauchen Sie nicht zu beweisen, dass es Ihr geistiges Eigentum ist. Erst wenn jemand kommt und sagt: "Das habe ich schon erfunden", erst dann wird recherchiert, um herauszufinden, ob Sie wirklich die Rechte besitzen. In England dauert es Monate, bis alles durchgesucht wurde und Sie Ihr Patent bekommen. In Amerika öffnen die Hersteller keine Schachtel, die Ihnen geschickt wird. Damit wollen sie Prozesse von Autoren vermeiden, die sagen, sie hätten eine solche Spielidee einmal gezeigt. Dort muss man über einen Agenten mit den Verlagen verhandeln.

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(aus: Die Pöppel-Revue, Sonderheft Spiel '88, mit frdl. Genehmigung des Friedhelm Merz Verlags)

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